Allgemeine Geschäftsbedingungen Kühnel Immobilien
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kühnel Immobilien, An der Hochburg 11, 61184 Karben
1. Die von mir weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Eigentümer oder von sonstigen Auskunftspersonen.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Eine Überprüfung der Angaben erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Die von mir erteilten Objektnachweise sind ausschließlich für meinen Auftraggeber bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Verstößt der Auftraggeber hiergegen und kommt infolgedessen ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, mir die vertraglich vereinbarte Provision zu zahlen.
3. Der Makler haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
4. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
5. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn anstelle des ursprünglich nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages ein wirtschaftlich gleichwertiges oder wirtschaftlich nahekommendes Ersatzgeschäft zustande kommt, sofern dieses auf der Tätigkeit des Maklers beruht.
6. Ist dem Auftraggeber ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt bereits bekannt, hat er den Makler hierüber unverzüglich nach Erhalt des Angebots zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung, ist er verpflichtet, dem Makler die hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
7. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Maklervertrag Frankfurt am Main. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls Frankfurt am Main.
8. Ist der Auftraggeber Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigter des Objekts, verpflichtet er sich, vor Abschluss eines beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners beim Makler anzufragen, ob die Zuführung dieses Vertragspartners durch die Tätigkeit des Maklers veranlasst wurde.
9. Ein Anspruch des Maklers auf Ersatz von Aufwendungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt nicht für gesetzlich zulässige Aufwendungsersatzansprüche im gewerblichen Geschäftsverkehr.
10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
11. Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt. Art und Höhe der Provision ergeben sich aus der jeweils gesondert getroffenen Provisionsvereinbarung im Exposé, im Maklervertrag oder in sonstiger Textform.
